Coronaschutz in der KuFa (Stand 30.12.)

Hier zeigen wir die derzeit gültigen Regeln für einen Besuch in der KuFa.

Auf dem gesamten KuFa-Gelände herrscht Maskenpflicht, auch am eigenen Platz. Alle Veranstaltungen finden derzeit nach der 2G-Regelung statt. Beim Einlass erforderlich sind deshalb ein gültiger Lichtbildausweis sowie ein Impfzertifikat (gerne digital). Schüler unter 16 Jahren gelten mit Lichtbildausweis als 2G, da sie durch die Schule getestet werden. Schüler über 16 Jahren benötigen neben dem Lichtbildausweis zusätzlich eine entsprechende Bescheinigung der Schule und gelten dann ebenfalls als 2G.

Wir bieten derzeit keine Steh- oder Tanz-Veranstaltungen an.

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