Wir wurden gebeten, die derzeit (Stand 26.08.) gültigen Coronaschutzregeln für den Besuch unseres Biergartens und von Veranstaltungen aufzulisten.
Mit der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW dürfen wir wie folgt veranstalten:
Veranstaltungen bis 60 Gäste:
-Einlass nur mit einem Nachweis über vollständige Impfung, Genesung oder einem Schnelltest (nicht älter als 24h)
-Maskenpflicht bis zum eigenen Sitzplatz
-1,5 Meter Abstand zu anderen Gästen
Veranstaltungen ab 60 Gäste:
-Einlass nur mit einem Nachweis über vollständige Impfung, Genesung oder einem PCR-Test (nicht älter als 48h)
-Die Maskenpflicht entfällt mit Betreten unseres Geländes
Bei Einlass überprüft das Sicherheitspersonal alle Gäste auf die „3G“. Die Vorlage eines amtlichen Ausweises ist dabei obligatorisch. Gäste, die entweder keinen Ausweis vorlegen können, bzw. deren Nachweise nicht mit den Daten des vorgelegten Ausweises übereinstimmt, wird der Eintritt verwehrt.