Corona-Update: Neue Einlassregelung ab Mittwoch

Die Kulturfabrik Krefeld e.V. reagiert auf die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW und passt deshalb ab sofort ihre Einlassregelung an.

Das Land Nordrhein-Westfahlen hat soeben eine überarbeitete und an die derzeitig steigenden Infiziertenzahlen angepasste Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Von den Änderung ist auch die Durchführung der Veranstaltungen in der Kulturfabrik Krefeld e.V. betroffen. Ab morgen gelten in der KuFa deshalb folgende Einlassregeln:

Für Lesungen, Kabarett, Comedy, Vorträge und Konzerte mit Sitzplätzen tritt ab morgen (Mittwoch, 24. November) die 2G-Regelung in Kraft. Heißt: Nur immunisierte Gäste dürfen an diesen Veranstaltungen teilnehmen. Es besteht eine Maskenpflicht bis zum eigenen Platz.
Für unsere Partys und Steh-Konzerte gilt ab sofort sogar eine 2G+-Regel. Für den Besuch müssen immunisierte Gäste demnach zusätzlich einen negativen Testnachweis vorbringen. Dieser kann laut Verordnung in Form eines Schnelltests (nicht älter als 24h) oder eines PCR-Tests (nicht älter als 48h) erfolgen. Ausnahmen gelten für Minderjährige (regelmäßige Testung in der Schule) und Menschen ohne Impfempfehlung, bzw. für diejenigen, die nachweislich nicht geimpft werden können. Bei 2G+-Veranstaltungen entfällt die Maskenpflicht mit Betreten des KuFa-Geländes.

Robin Lotze, 2. Vorsitzender der Kulturfabrik Krefeld e.V.: „Diese Entscheidung der Politik war abzusehen. Seit Beginn der Pandemie setzen alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kulturfabrik Krefeld e.V. alles daran, unseren Gästen einen sicheren Besuch von Kulturveranstaltungen zu ermöglichen. Wir sind deshalb auf die Änderungen vorbereitet und können die Vorgaben ab sofort umsetzen. Ich bin froh, dass unsere Tore weiterhin geöffnet bleiben dürfen und wir nicht wie in anderen Bundesländern zu einer neuerlichen Pause gezwungen werden.“

Ticketinfo: Tickets, die vor März 2020 gekauft wurden oder für Veranstaltungen, die mindestens einmal verlegt wurden, können ohne Angabe von Gründen an den jeweiligen Vorverkaufstellen zurückgegeben werden. Käufer erhalten ihr Geld abzüglich der jeweiligen Bearbeitungsgebühren ausgezahlt. Tickets, die nicht in diese beiden Kategorien fallen, können leider nicht storniert werden. 

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